Wie wird die Kirchensteuer behandelt und was passiert, wenn ich aus der Kirche austrete?

Die Kirchensteuerpflicht wird einmal jährlich im Oktober direkt beim deutschen Finanzamt abgefragt. Die dabei ermittelten Daten gelten jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres. Das bedeutet: Trittst du im laufenden Jahr aus der Kirche aus, wird diese Änderung erst ab Januar des nächsten Jahres berücksichtigt. Für das laufende Jahr kann eine Korrektur im Rahmen der Steuererklärung erfolgen.

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